Ausgabe vom 16.05.2026 Seite 18
Suchbegriffe 16.05.2026 18
Arbeiten über das Rentenalter hinaus Serie Recht Ãltere Menschen nutzen Aktivrente und neue Regeln für die befristete Beschäftigung RHEINE. Wer das Rentenalter erreicht hat, muss heute nicht mehr zwingend aus dem Berufsleben ausscheiden. Im Gegenteil: Viele Unternehmen bemühen sich auch in der aktuell herausfordernden Wirtschaftslage darum, erfahrene Mitarbeiter länger zu halten. Der Gesetzgeber hat diesen Trend zum Jahresbeginn 2026 mit zwei wichtigen Neuregelungen unterstützt. Zum einen wurde die sogenannte Aktivrente eingeführt. Des Weiteren gelten neue Regeln für die befristete Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern. Beide MaÃnahmen sollen helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, indem sie den Verbleib älterer Menschen im Arbeitsleben für den Arbeitgeber erleichtern und für den Mitarbeiter attraktiver machen. Aktivrente Im Mittelpunkt steht die Aktivrente. Sie ist keine neue Rentenart, sondern ein steuerlicher Freibetrag für Menschen, die trotz Erreichens der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Seit dem 1. Januar 2026 können diese bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Für Selbstständige, ...
