Ausgabe vom 13.06.2026 Seite 18

Suchbegriffe 13.06.2026    18


Wenn die Leistung nicht passt Serie Recht Was Arbeitgeber über „Low Performer“ im Betrieb wissen müssen RHEINE. Leistungsprobleme einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören für viele Unternehmen zum Alltag. Häufig stellt sich die Frage: Wann wird aus einer schwächeren Leistung ein arbeitsrechtliches Problem – und wo liegen die Grenzen des Arbeitgebers? Minderleistung ist nicht gleich Pflichtverletzung Nicht jede unterdurchschnittliche Leistung rechtfertigt arbeitsrechtliche Maßnahmen. Grundsätzlich schuldet der Arbeitnehmer keinen bestimmten Erfolg, sondern lediglich ein Tätigwerden nach bestem Können. Entscheidend ist daher, ob die Leistung noch im Rahmen dessen liegt, was üblicherweise erwartet werden kann. Die Rechtsprechung spricht in diesem Zusammenhang davon, dass ein Arbeitnehmer „seine persönliche Leistungsfähigkeit ausschöpfen“ muss. Erst wenn die Leistung deutlich und dauerhaft hinter vergleichbaren Arbeitnehmern zurückbleibt, kann eine rechtlich relevante Minderleistung vorliegen. Ursachen differenziert betrachten Für die arbeitsrechtliche Einordnung ist entscheidend, warum die Leistung schwach ist. Juristisch wird unterschieden zwischen: Unfähigkeit (zum Beispiel fehlende Eignung oder ...