Ausgabe vom 11.02.2023 Seite 34
Suchbegriffe 11.02.2023 34
Einige erfreuliche Entlastungen seit 1. Januar Vom Grundfreibetrag bis Homeoffice-Pauschale: Zahlreiche Steueränderungen und -erleichterungen zum Jahreswechsel Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. ?Dabei sind angesichts der aktuellen Situation die Entlastungen für Privatpersonen besonders erfreulich. Auch wenn einzelne Maßnahmen eher kleinteilig sind, so kommt in der Summe doch einiges zusammen?, heißt es in einer Mitteilung der Bundessteuerberaterkammer.Ganz Deutschland ächzt unter hohen Inflationsraten. Wenn es in der Folge zu Gehaltsanpassungen kommt und die Nominaleinkommen steigen, hat man deshalb real meist trotzdem nicht mehr im Portemonnaie, kann aber unter einen höheren Steuersatz fallen. Um diese sogenannte kalte Progression zu verhindern, wurde mit dem neu verabschiedeten der Tarifverlauf der Einkommensteuer angepasst.Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der statt bisher 10347 Euro nun 10908 Euro. Die übrigen Tarifzonen werden ebenfalls nach rechts verschoben. Nur der Beginn der Reichensteuer bleibt unverändert bei 277826 Euro. Mit dem Gesetz wurde außerdem das angehoben. Dieses beträgt nun 250 Euro für jedes Kind. Der Kinderfreibetrag steigt von 2730 Euro auf 2810 Euro.Weitere Änderungen ergeben sich aus dem . Da sich die Pauschbeträge ...