Ausgabe vom 11.02.2023 Seite 35

Suchbegriffe 11.02.2023    35


Online-Vertrag immer selbst kündigen Verbraucher schließen eine Vielzahl ihrer Verträge im Netz ab. Dort geschlossene Verträge müssen sich seit Sommer 2022 auf der Internetseite des jeweiligen Unternehmens per Mausklick kündigen lassen, inklusive folgender Eingangsbestätigung.Diese Kündigungsbuttons sollte man nutzen ? und nicht auf zweifelhafte Angebote von Kündigungsdienstleistern hereinfallen, die etwa von anderen EU-Ländern aus agieren. Weil noch nicht alle Unternehmen Kündigungsbuttons anbieten, kann es vorkommen, dass Verbraucher eine Internetsuche nach einer Kündigungsmöglichkeit starten und bei fragwürdigen Dienstleistern landen.Von ihnen gebe es keinen Nachweis über den Versand der Kündigung, warnt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland: Sie verschickten Kündigungen gar nicht oder an falsche Adressen und prüften keine Fristen, obwohl Verbraucher davon ausgingen, dass eine wirksame und zeitnahe Kündigung erfolgt sei. Dann laufe ein Vertrag im Zweifel kostenpflichtig weiter.Die Dienstleister kassieren oft nicht nur per Einmalzahlung für jede vermeintliche Kündigung. Sie legen teils auch unbemerkt ein Kundenkonto an, das monatliche Kosten mit sich bringt. dpa Elektronische Patientenakte ist willkommen Die geplante standardmäßige Einführung ...