Ausgabe vom 02.03.2023 Seite 22
Suchbegriffe 02.03.2023 22
Steuerdaten nachträglich korrigieren Fehlerhafte Steuererklärung abgegeben? Das hat Auswirkungen auf die Steuerfestsetzung. Wer zum Beispiel versehentlich zu hohe Einkünfte eingibt, muss automatisch mehr Steuern zahlen. Aber können Fehler noch korrigiert werden, wenn der Steuerbescheid erlassen ist?Ja, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Laut Gesetz müssen Steuerbescheide aufgehoben oder geändert werden, wenn dem Steuerzahler bei der Erstellung der Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind ? und dem Finanzamt entscheidende Daten falsch übermittelt wurden. Doch es gibt Grenzen.Das Niedersächsische Finanzgericht hatte (Az.: 9 K 203/21) über eine fehlerhafte Dateneingabe bei der Steuererklärung zu urteilen: Ein zusammenveranlagtes Ehepaar, das unter anderem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte, hatte für die Einkommensteuererklärung 2018 aufgrund eines Kopierfehlers die höheren Einnahmen aus dem Steuerjahr 2017 angegeben. Nachdem der Steuerbescheid rechtskräftig war, beantragte das Ehepaar dessen Korrektur. Das Finanzamt lehnte ab. Dem folgte das Finanzgericht und lehnte die Korrektur ebenfalls ab.dpa Entlastung greift rückwirkend Energiepreisbremsen: Wie kommt das Geld beim Verbraucher an? Vom 1. März an gelten in ...