Ausgabe vom 12.05.2023 Seite 6

Suchbegriffe 12.05.2023    6


Hin- und Rückreise müssen erstattet werden BGH urteilt über Kostenerstattung bei Annullierung von Flügen Wird ein Teil einer Flugreise annulliert, haben Kundinnen und Kunden nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Anspruch auf Erstattung der Kosten für den gesamten Hin- und Rückflug. Voraussetzung ist, dass die Flüge Teil einer einheitlichen Buchung sind, über die ein einziger Flugschein ausgestellt wurde. Dies gilt laut der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung unabhängig davon, von welchem Ort aus der Rückflug vorgesehen war (Az.: X ZR 91/22).Die Fluggäste hatten im konkreten Fall über ein Reisebüro für insgesamt 4881 ? Tickets für Flüge von München über Madrid und Bogotá (Kolumbien) nach Quito (Ecuador) sowie für Rückflüge von Quito über Bogotá nach München gebucht. Eine Fluggesellschaft annullierte den Hinflug nach Madrid. Die Kläger wollten den gesamten Betrag von dem Unternehmen, das nicht zahlte.Das Amtsgericht im oberbayerischen Erding gab der Klage statt. Die dagegen gerichtete Berufung des Luftfahrtunternehmens am Landgericht Landshut blieb erfolglos. Der BGH wies nun die Revision zurück.Eine weitere Entscheidung in Flug-Fragen traf der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg: Wird ein Flug abgesagt, weil der ...