Ausgabe vom 23.11.2023 Seite 19

Suchbegriffe 23.11.2023    19


Was auf Gesellschaften zukommt Rechtsanwalt und Notar Michael Mink von der Kanzlei Bolwin-Dokters im Interview RHEINE. Das Gesetz zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) bringt ab dem 1. Januar 2024 unter anderem wesentliche Neuregelungen zu dem Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Immer häufiger hört man, dass sich eine GbR ab dem neuen Jahr in ein Gesellschaftsregister eintragen lassen muss. Rechtsanwalt und Notar Michael Mink aus der Kanzlei Bolwin-Dokters (Emsdetten) erläutert im Interview mit unserem Medienhaus, dass es ganz so einfach am Ende des Tages eben doch nicht ist. Michael Mink: Wenn sich mindestens zwei Personen zusammentun, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, haben sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Das kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass man vereinbart, gemeinsam Doppelkopf zu spielen und die Einnahmen einmal im Jahr für eine Fahrt nach Mallorca zu verbrauchen. Freunde oder Verwandte, die sich ein Wohnmobil gemeinsam anschaffen, um damit in Urlaub zu fahren, bilden eine GbR. Aber natürlich auch Zusammenschlüsse zu unternehmerischen Zwecken sind GbR, etwa Gemeinschaftspraxen von Ärzten, Sozietäten von Anwälten oder Personen, die zusammen eine Wohnung oder ein Haus halten und es vermieten. Mink: ...