Ausgabe vom 05.12.2023 Seite 16
Suchbegriffe 05.12.2023 16
Guter Rat bei Schnee und Eis Verbraucherzentrale: Winterpflichten und erforderlicher Versicherungsschutz RHEINE. Mit den ersten dicken Flocken und frostigen Nächten beginnen für Hauseigentümerinnen und -eigentümer und teilweise auch für Mieterinnen und Mieter verschiedene Pflichten. ?Wer nicht dafür sorgt, dass die Wege vor und auf dem eigenen Grundstück frei von Eis und Schnee sind, trägt zumindest ein Mitverschulden und haftet unter Umständen für den Schaden, wenn anderen dadurch etwas passiert?, warnt Margret Esters, Leiterin der Beratungsstelle in Rheine. Sie hat Tipps rund um den Winterdienst und den nötigen Versicherungsschutz zusammengestellt. Die Räum- und Streupflicht umfasst in der Regel Wege und Zufahrten auf dem eigenen Grundstück sowie die ans Grundstück angrenzenden Gehwege. Hauseigentümerinnen und -eigentümer können den Winterdienst über den Mietvertrag oder eine Hausordnung an ihre Mietparteien übertragen, sind aber dadurch nicht von der Pflicht entbunden. Rutscht eine Person wegen missachteter Räumpflicht auf einem schneebedeckten oder vereisten Weg aus und verletzt sich, können Ersatzansprüche auf denjenigen zukommen, der für die Streuung des Weges verantwortlich war. Ohne Haftpflichtversicherung muss der Verantwortliche die Schäden aus ...