Ausgabe vom 03.01.2024 Seite 16

Suchbegriffe 03.01.2024    16


Tipps zum Jahreswechsel Versicherungsexperten informieren über aktuelle Änderungen ab 1. Januar 2024 RHEINE. Um die soziale Absicherung stabil zu halten, werden jedes Jahr die Bemessungsgrenzen für Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung an die Entwicklung der Einkommen angepasst. Für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen bedeutet das: Sie müssen im kommenden Jahr höhere Sozialabgaben zahlen. Für 2024 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung für die neuen Bundesländer um 350 Euro auf 7450 Euro im Monat, heißt es in einer Pressemitteilung der ARAG-Versicherung.In den alten Bundesländern liegt sie dann bei 7550 Euro und damit 250 Euro höher als im Vorjahr. Für Mitglieder der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze nach Auskunft der Experten in den neuen Bundesländern von derzeit 8750 Euro auf 9200 Euro im Monat und in den alten Bundesländern von 8950 Euro auf 9300 Euro. Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum von Steuerpflichtigen. Bis zu dieser Höhe, die jedes Jahr angehoben wird, müssen Steuerzahler keine Einkommensteuer zahlen. Nach Information der Experten beträgt der Grundfreibetrag ab Januar 2024 für ...