Ausgabe vom 07.02.2024 Seite 2

Suchbegriffe 07.02.2024    2


?Rechtsextrem?: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend hochstufen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, sieht sich durch die Ablehnung eines Eilantrags der AfD und ihrer Parteijugend in seiner Einschätzung der Jungen Alternative (JA) als rechtsextremistische Gruppierung bestärkt. ?Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln?, sagte Haldenwang am Dienstag. ?Das bestätigt die Einstufung der Jungen Alternative durch das BfV als erwiesen extremistische Bestrebung.?Das Kölner Gericht hatte zuvor entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und beobachten darf. Begründet wurde die Entscheidung unter anderem mit dem Umstand, dass die JA einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff vertrete, sowie durch ihre ?Verbindungen zu als verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen, insbesondere der Identitären Bewegung?. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation können noch Beschwerde am Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster dagegen einlegen.Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die JA 2019 zunächst als rechtsextremistischen ...