Ausgabe vom 13.02.2024 Seite 7

Suchbegriffe 13.02.2024    7


Druck auf VW wegen Werk in Xinjiang Fernwärme-Plattform zum Preisvergleich Nachrichten Unerfüllte Versprechen Mobilfunk-Kunden sollen bald besser auf die vereinbarte Verbindungsqualität pochen können Deutschlands Handynetze werden zwar besser, mancherorts sind trotzdem nur Schneckentempo-Übertragungen möglich ? wenn überhaupt. Ein Rechtsanspruch, der Verbrauchern bei schlechtem Handynetz helfen soll, soll in diesem Jahr nutzbar werden. Zwar gilt das sogenannte Mobilfunk-Minderungsrecht schon seit Ende 2021. Bisher fehlt dafür aber ein nötiges Internet-Messinstrument. Die Bundesnetzagentur kündigte nun an, diesen Überwachungsmechanismus 2024 zur Verfügung zu stellen. Verbraucherschützer hatten der Behörde Untätigkeit vorgeworfen.?Seit Ende 2021 gilt bei schlechtem Mobilfunk ein Rechtsanspruch, den die Bundesnetzagentur mit einem Messtool praktikabel machen sollte ? aber weil es das Tool für den Mobilfunk bis heute nicht gibt, ist das nur eine leere Hülle?, sagte der Rechtsanwalt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW.Im Dezember 2021 trat das überarbeitete Telekommunikationsgesetz in Kraft, das die Position der Verbraucher gegenüber den Internetanbietern stärkt. Im Produktinformationsblatt von Mobilfunk-Verträgen müssen die Anbieter den geschätzten ...