Ausgabe vom 29.06.2024 Seite 42

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Herzlichen Glückwunsch Die Reise ins Westallgäu hat Klaus Markus in Bad Lippspringegewonnen. Wir gratulieren herzlich. Zug darf nicht alleine stehen Mit Zug zum Flug: Wann haftet der Reiseanbieter? Immer öfter bieten Reiseveranstalter neben dem Paket aus Flug und Hotel auch eine Zugverbindung zum Flughafen an. Was für Reisende praktisch klingt, kann aber rechtlich für Ärger sorgen. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin.Denn nicht immer fallen diese ?Rail and Fly?-Angebote unter das Pauschalreiserecht. Normalerweise haften die Anbieter von Pauschalreisen für den Ausfall von Leistungen, wie zum Beispiel dem Flug. Damit das auch für die Zugreise zum Flughafen gilt, muss diese aber explizit Teil der Buchung und kein Zusatzangebot sein, so das EVZ. Das ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2021 der Fall, wenn für die Zugtickets kein eigener Preis aufgeführt ist. (Az.: X ZR 29/20)Was hinter ?Rail and Fly? stecktDie Deutsche Bahn selbst bietet solche ?Rail and Fly?-Angebote nicht an, diese müssen Urlauberinnen und Urlauber bei einem Reiseanbieter oder einer Fluggesellschaft buchen. Sie können dann mit dem Flugbuchungscode oder der Flugticketnummer eine passende Zugverbindung der Bahn auswählen.Das EVZ rät dabei auch, einen ausreichenden ...