Ausgabe vom 11.07.2024 Seite 6

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Im Tesla-Werk fehlen 65 000 Tassen Neue Hafenmole auf Norderney Streit um Kaution: BGH gibt Vermietern recht Schadenersatzansprüche gegen Mieter Grundsätzlich haben Vermieter nach Rückgabe einer Wohnung ein halbes Jahr Zeit, um von ihren ehemaligen Mietern Schadenersatz für eine Beschädigung einzufordern. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn der Anspruch vor Ablauf der sechs Monate theoretisch hätte verrechnet werden können, dann ist die Verrechnung auch später noch möglich. Bedingung dafür ist aber unter anderem, dass es sich um zwei gleichartige Forderungen handelt. Ob das in dem dem BGH vorgelegten Fall zutraf, stand unter anderem im Fokus der Verhandlung.In dem konkreten Fall hatte eine Mieterin geklagt, weil ihr Vermieter ihr die Mietkaution in Höhe von rund 780 ? nach ihrem Auszug nicht zurückgezahlt hatte. Er begründete dies damit, dass er die Kaution mit Schadenersatzforderungen für Schäden an der Wohnung verrechne. Da die Ansprüche nach Ansicht der Mieterin aber schon verjährt waren, klagte sie auf Rückzahlung der Kaution ? und bekam in den Vorinstanzen recht. Die Revision des beklagten Vermieters hatte nun Erfolg. Autokonzerne im Rückwärtsgang Große deutsche Hersteller verkaufen im ersten Halbjahr weniger Fahrzeuge Es läuft zäh für die deutsche ...