Ausgabe vom 05.10.2024 Seite 26

Suchbegriffe 05.10.2024    26


Honorarkräfte eingestellt Musikschulzweckverband setzt Herrenberg-Urteil um NEUENKIRCHEN/WETTRINGEN. Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Juni 2022 schwebte ungenannt, aber doch sehr präsent über der Verbandsversammlung des Musikschulzweckverbandes der Stadt Ochtrup und der Gemeinden Neuenkirchen, Wettringen und Metelen. Die Versammlung mit eindeutiger Abstimmung für die Umsetzung des Urteils fand im Sitzungssaal des Rathauses in Wettringen statt.Das Urteil bezog sich auf den Fall eines Musiklehrers in Herrenberg, der auf Honorarbasis an einer Musikschule beschäftigt war. Die Deutsche Rentenversicherungsanstalt stellte fest, dass die Tätigkeit des Mannes einer abhängigen Beschäftigung entsprach und damit sozialversicherungspflichtig sei. Allerdings bieten die Arbeitsbedingungen an den Musikschulen meist keine Voraussetzungen für eine echte selbstständige Tätigkeit. Viele Honorarkräfte könnten daher als Scheinselbständige eingestuft werden. Sie müssen deshalb sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Die Vorteile der Festanstellung, so das Urteil in der Begründung, überwiegen. Das bedeutet eine bessere soziale Absicherung und die verringerte Gefahr der Altersarmut für die bisherigen Honorarkräfte. Es handelt sich um eine bundesweite ...