Ausgabe vom 10.03.2025 Seite 14

Suchbegriffe 10.03.2025    14


Ab Juni ist Prüfung Pflicht Tüv Nord gibt Tipps für die Nutzerinnen und Nutzern von Gasanlagen in Wohnmobilen RHEINE. Flüssiggasanlagen sorgen für Komfort beim Campen – doch was, wenn Schläuche porös werden oder Dichtungen versagen? Ab dem 19. Juni 2025 ist die regelmäßige Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen gesetzlich vorgeschrieben. Wer ohne gültige Plakette in den Campingurlaub fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch gefährliche Zwischenfälle. Defekte Flüssiggasanlagen sind eine ernst zu nehmende Gefahr. Doch was genau ändert sich für Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzende ab dem Sommer? Marc Ransmann, Leiter der Tüv Nord Station Rheine beleuchtet die Neuregelung und gibt Tipps, wie man sich optimal auf die Prüfung vorbereitet. Was ändert sich für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter? Bisher war die Gasanlagenprüfung nur für Wohnmobile verpflichtend, für Wohnwagen galt sie lediglich als Empfehlung. Jetzt wird sie jedoch für beide Fahrzeugtypen zur Pflicht. Die Kontrolle kann unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) erfolgen und muss alle zwei Jahre wiederholt werden. „Wer mit einer ungeprüften Gasanlage unterwegs ist, setzt sich und andere einem unkalkulierbaren ...