Ausgabe vom 15.04.2025 Seite 14

Suchbegriffe 15.04.2025    14


Krankschreiben wegen Heuschnupfen? Wenn die Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist Der Frühling ist da und alles blüht auf. Für alle mit Heuschnupfen häufig weniger Grund zur Freude: Tränende Augen und eine volle Nase können die Lebensqualität deutlich einschränken. Viele Allergikerinnen und Allergiker fühlen sich schlapp und abgeschlagen und schlafen wegen ihrer Symptome schlechter. Wie soll man da arbeiten? Die Antwort: Womöglich muss man gar nicht. Unter Umständen könne Heuschnupfen auch eine Arbeitsunfähigkeit bedeuten, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte in einem Online-Beitrag der Kanzlei. Laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) seien Mitarbeitende dann arbeitsunfähig, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen oder wenn sie die Arbeitsleistung nur unter der Gefahr erbringen können, dass sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Das gelte nicht nur für schwerwiegende Erkrankungen, sondern auch für starke allergische Reaktionen, heißt es von der Kanzlei. Wer also wegen starker Allergie-Symptome nicht mehr in der Lage ist, die eigene Arbeit zu verrichten, für den ...