Ausgabe vom 04.09.2025 Seite 6

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Entscheidung schon an der Außengrenze AnalyseGemeinsames Europäisches Asylsystem GEAS Die Bundesregierung hat die Umsetzung der EU-Asylreform in deutsches Recht auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Deutschland gehe damit in der Migrationspolitik weiter voran, erklärte Dobrindt. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) sieht vor, dass über Asylanträge von Menschen mit geringer Bleibeperspektive künftig bereits an der EU-Außengrenze entschieden wird. In Deutschland muss das im Wesentlichen für Verfahren an Flughäfen umgesetzt werden. Zusätzlich will Dobrindt mit dem Gesetzentwurf die Voraussetzungen dafür schaffen, dass mehr Flüchtlinge, für die ein anderer EU-Staat zuständig ist, in gesonderten Einrichtungen untergebracht werden. Damit wird das Ziel verfolgt, die Asylbewerber schneller in diese Staaten zurückzuführen. In Brandenburg und Hamburg gibt es bereits sogenannte Dublin-Zentren, das Innenministerium spricht hier von „Sekundärmigrationszentren“. Auch die anderen Bundesländer können auf der Grundlage der Regelung dann künftig ähnliche Einrichtungen einführen. Sie sind keine Vorgabe ...