Ausgabe vom 19.09.2025 Seite 18
Suchbegriffe 19.09.2025 18
Axt-Angriff: Angeklagter kommt in Psychiatrie 41-jähriger Rheinenser ist schuldunfähig RHEINE-ELTE/MÃNSTER. Der Schlag mit einer Axt auf den Kopf eines Rentners dauerte nur wenige Sekunden. Der 68-Jährige erlitt schwere Verletzungen, unter anderem eine offene Schädelfraktur, und überlebte den Angriff, der im März auch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei nach Elte rief (wir berichteten). Doch rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann der 41-jährige Beschuldigte aus Rheine nicht: In dem Sicherungsverfahren stellte die 2. GroÃe Strafkammer am Landgericht Münster nach drei Tagen der Beweisaufnahme die Schuldunfähigkeit des an einer schizoaffektiven Psychose erkrankten Beschuldigten fest. Weil von dem 41-Jährigen weitere erhebliche Straftaten zu befürchten sind, ordnete die Strafkammer seine Unterbringung in einer geschlossenen Klinik für Psychiatrie an. Die Psychose habe zu der Gewalttat im März dieses Jahres in Rheine-Elte geführt, befand das Landgericht. Bei ihrer Entscheidung orientierten sie die Richter auch an den Einschätzungen einer Fachärztin für Psychiatrie. Eine Unterbringung auf Bewährung war für das Gericht nicht zu verantworten. Das setze voraus, dass der Beschuldigte gewillt ist, sich behandeln zu ...