Ausgabe vom 07.11.2025 Seite 15

Suchbegriffe 07.11.2025    15


Vom Ratsuchenden zum Berater Frank Visse (49) ist körperbehindert und hat bei der EUTB seinen idealen Job gefunden „Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung als niedrigschwelliges Angebot, das bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen zur Verfügung steht. Dieses Angebot besteht neben dem Anspruch auf Beratung durch die Rehabilitationsträger.“ So heißt es in Paragraf 32 SGB IX. Hier setzt die „Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung“ (EUTB) an. Sie berät Menschen mit Behinderung oder die von Behinderung bedroht sind, Menschen mit chronischen Erkrankungen, Angehörige und Selbsthilfegruppen – und das unabhängig und kostenlos. Sie zeigt folgende Wege auf: Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben Leben mit persönlicher Assistenz Umgang mit der eigenen Erkrankung oder Behinderung Unterstützung bei der Abwägung der Wohnumfeldgestaltung Nutzung von Leistungen im persönlichen Budget Perspektiventwicklung nach Eintritt einer Erkrankung Unterstützung beim Umgang mit Behörden und ...