Ausgabe vom 07.11.2025 Seite 22

Suchbegriffe 07.11.2025    22


Manchmal verdient der Fiskus mit Wohnkosten teilen: Wann die Miete des Partners zu versteuern ist Viele Paare teilen sich die Miete oder wohnen gemeinsam in einer Eigentumswohnung. Oft überweist aber nur einer der beiden den Gesamtbetrag an den Vermieter – oder ist selbst Eigentümer, während der andere sich an den Kosten beteiligt. Doch wie wirkt sich das steuerlich aus? Muss die Miete oder Unkostenbeteiligung, die man vom eigenen Partner bekommt, versteuert werden? Das kommt ganz darauf an, betont der Bund der Steuerzahler. In den allermeisten Beziehungen sei das gemeinsame Wohnen steuerlich irrelevant. Leben beide Partner in einer Mietwohnung und teilen sich einfach die Kosten, gilt das als private Lebensführung, das Finanzamt bleibt außen vor. Selbst wenn der Mietvertrag nur auf einen Namen lautet und der andere die Hälfte der Miete überweist, ist das keine steuerpflichtige Einnahme. Die Finanzverwaltung betrachtet solche Zahlungen als Beteiligung an gemeinsamen Ausgaben, nicht als Miete. „Wer mit seinem Partner zusammenlebt und sich die Wohnkosten teilt, erzielt keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – das ist schlicht privates Zusammenleben“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Anders sieht es ...