Ausgabe vom 20.12.2025 Seite 16

Suchbegriffe 20.12.2025    16


Winterreifen – was muss, was nicht Pflichten und Empfehlungen: Experten nehmen gängige Behauptungen unter die Lupe RHEINE. Die ersten kalten Tage gab es schon – und die nächsten frostigen Temperaturen sind für die Weihnachtstage angekündigt. Allerhöchste Zeit, einen Blick auf die Bereifung seines Autos zu werfen. Rund um das Thema Winterreifen nehmen Experten der Arag-Versicherungen ein paar Behauptungen unter die Lupe. In Deutschland gibt es eine Winterreifenpflicht. Stimmt nicht ganz. Hierzulande gilt die „situative Winterreifenpflicht“ – laut Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug nur gefahren werden, wenn es mit geeigneten Reifen ausgerüstet ist. Als wintertauglich gelten laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) grundsätzlich nur solche Reifen, die das Alpine-Symbol aufweisen: ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Sogenannte Allwetter- oder auch M+S (Matsch+Schnee)-Reifen sind seit Oktober 2024 tabu, wenn sie vor 2018 hergestellt wurden. Allwetterreifen, die ab 2018 produziert wurden, müssen zusätzlich das Alpine Symbol tragen, um ganzjährig genutzt werden zu können. Wer die Vorgaben ...