Ausgabe vom 25.02.2026 Seite 6
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BFH: Luxusgut-Verkauf kann steuerfrei sein münchen Deutschlands höchstes Finanzgericht macht den Besitzern teurer Wohnmobile und anderer Luxusgüter Hoffnung: Die Finanzämter dürfen auch kurzfristige An- und Wiederverkäufe nicht unbedingt mit der Spekulationssteuer belegen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat. Im konkreten Einzelfall ging es um ein 323.000 Euro teures Wohnmobil, welches ein Ehepaar aus Sachsen innerhalb weniger Monate ge- und verkauft hatte. Im Prinzip würde die Entscheidung jedoch auch für Jachten, Privatflugzeuge und andere Dinge gelten, wie der Richter am 9. BFH-Senat erläuterte. Dafür muss aber eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel muss es sich um Gebrauchsgegenstände handeln, die im Laufe der Zeit an Wert verlieren oder zumindest kein Wertsteigerungspotenzial haben â womit Goldmünzen, Aktien oder Immobilien ausgeschlossen sind. Laut Urteil kommt es auch nicht darauf an, wie oft der betreffende Gegenstand tatsächlich genutzt wird. Und der Preis spielt ebenfalls keine Rolle. Laut Urteil kann demnach auch ein Luxusgut ein Gebrauchsgegenstand sein.Fedex klagt auf Zoll-Rückzahlung Logistikkonzern reagiert auf die Entscheidung des obersten US-Gerichts washington Der ...
