Ausgabe vom 01.04.2026 Seite 23
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Hier lodern die Osterfeuer Gemeinde verzeichnet 20 Anmeldungen: Der Ãberblick und ein paar Hinweise -jho- NEUENKIRCHEN. So viele waren es schon lange nicht mehr: 20 angemeldete Osterfeuer werden am Ostersonntag im Gemeindegebiet lodern. Unser Medienhaus hat sie auf dieser Seite zusammengefasst. Auf ihrer Homepage weist die Gemeinde Neuenkirchen darauf hin, auf was beim Abbrennen und rund um die Osterfeuer zu achten ist: Dann sind die Feuer erlaubt : Osterfeuer sind nur am Ostersonntag, 5. April, in der Zeit von 18 Uhr bis 24 Uhr erlaubt. Die Osterfeuer mussten im Rathaus angemeldet werden. Wer das nicht gemacht hat, darf auch kein Osterfeuer entzünden. Sicherheit während des Feuers: Immer wieder muss die Feuerwehr zum Löschen von Osterfeuern ausrücken, deshalb ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden und zu Gehölzen â vor allem dem Kronenbereich â einzuhalten. AuÃerdem ist zu vermeiden, dass durch starke Rauchentwicklung eine Verkehrsgefährdung entsteht. Die Feuerstelle ist bis zum Erlöschen von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, zu beaufsichtigen. Keine Gefahr für Allgemeinheit: Feuer zur Osterzeit sind nur dann erlaubt, wenn sie zweifelsfrei dem Brauchtum dienen und die Nachbarschaft oder Allgemeinheit nicht ...
