Ausgabe vom 11.10.2008 Seite 50
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Bitte wählen In der Markthalle liegt die Pracht der Meere schön kühl auf gestoßenem Eis. Kurz amp Gut. Bahn und Hotel. Schon ab 89 Euro. RECHTAUF REISEN Fehlende Promenade Reiscmangel Wenn vor dem Hotel die vom Reiseveranstalter versprochene Strandpromenade fehlt, so ist das ein Reisemangel. Der Urlauber kann dann eine Minde rungdes Reisepreises verlangen. Fünf Prozent sind in diesem Fall angemessen, entschied das AG Duisburg AZ 112 S 71 07 . Dass vor dem Hotel statt der Promenade eine laute Straße liegt, ist dagegen nicht als Mangel zu betrachten, solange nicht ausdrücklich eine ruhige Lage zugesichert wurde. Im verhandelten Fall hatte sich die im Katalog angekündigte Strandpromenade als zweispurige Straße mit Parkbuchten samt gewöhnlichen Bürgersteigen entpuppt. Der dem Meer zugewandte Gehweg führte außerdem nicht unmittelbar am Strand entlang. Die im Katalog genannte Lage des Hotels direkt an der Strandpromenade habe daher eindeutig nicht den Tatsachen entsprochen, tmn Unzumutbare Wartezeit Ein Flugreisender ist im Wege der Selbsthilfe berechtigt, einen Flug in der Business Class zu buchen, auch wenn er zuvor die Economy Class vereinbart hatte, wenn nach der Verspätung eines Anschlussfluges der Reiseveranstalter nur in der Lage ist, ihn zwei Tage nach der ...