Ausgabe vom 10.02.2023 Seite 24

Suchbegriffe 10.02.2023    24


Ein anspruchsvolles Ehrenamt Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für den Zeitraum von 2024 bis 2028 NEUENKIRCHEN/WETTRINGEN. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. In werden insgesamt drei Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Rheine und Landgericht Münster als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden.Für die aus der Gemeinde zu wählenden Personen stellt ebenfalls der Gemeinderat eine Vorschlagsliste auf. In dieser Liste sollten alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen vertreten sein. Gesucht werden Personen, die am Landgericht Münster und beim Jugendschöffengericht am Amtsgericht Steinfurt als Vertreterin bzw. Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Für die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen ist der Kreisjugendhilfeausschuss des Kreises Steinfurt zuständig.Ein bei den jeweiligen Amtsgerichten eingerichteter Schöffenwahlausschuss wählt in der zweiten Jahreshälfte aus den vorliegenden Vorschlagslisten die geeigneten Bewerberinnen und ...