Ausgabe vom 01.04.2023 Seite 7
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Keine Pflicht für über 80-Jährige Ampel einigt sich beim Verbot neuer Gas- und Ölheizungen Die Ampel-Koalition hat beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen einen Kompromiss erzielt. Nach dem von allen drei Parteien getragenen Entwurf bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es soll aber Ausnahmen und Übergangsfristen sowie eine umfassende Förderung geben.So gilt die 65-Prozent-Vorgabe beim Einbau neuer Heizungen nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht ? mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Härtefallausnahmen soll es auch geben, wenn Gebäudewert und Investitionssummen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen.Der Entwurf verzichtet den Angaben zufolge auch auf eine Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen. Gehen alte Heizungen nach 2024 irreparabel kaputt, kann kurzfristig zunächst wieder ein Öl- oder Gaskessel eingebaut werden, um beispielsweise bei einem Ausfall im Winter nicht wochenlang frieren zu müssen. Dieser muss dann aber binnen drei Jahren um moderne Technik ergänzt werden, um die ...