Ausgabe vom 01.04.2023 Seite 15
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Wohnort ist ausschlaggebend bei Klageerhebung In Versicherungsunterlagen finden sich mitunter Regelungen dazu, welches Gericht bei juristischen Auseinandersetzungen zwischen Versichertem und Versicherer zuständig ist. Sieht der Vertrag vor, dass der Gerichtsstand am Wohnort des Versicherten liegt, so ist nicht der Wohnort bei Vertragsschluss, sondern der Wohnort bei Klageerhebung ausschlaggebend. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 7 U 66/21).Der Kläger hatte im Jahr 2000 eine Lebensversicherung bei dem beklagten Versicherer abgeschlossen. Der Vertrag enthielt eine Gerichtsstandsklausel, die festlegte, dass bei Streitigkeiten das Gericht am Wohnort des Mannes zuständig sein soll.Der Wohnsitz des Klägers befand sich in der Schweiz, als er 2019 eine Klage beim Landgericht Frankfurt auf Rückabwicklung des Vertrags einreichte. Das Landgericht Frankfurt wies die Klage mangels Zuständigkeit als unzulässig ab. Dagegen ging der Kläger in Berufung ? ohne Erfolg. Das OLG bestätigte die Auffassung des Frankfurter Landgerichts, nicht zuständig zu sein. Laut OLG kam es nicht darauf an, dass eine Klage in Frankfurt nach Einschätzung des Klägers günstiger für ihn wäre.dpa Weg von ständiger Verfügbarkeit Selbstständige müssen auch ...