Ausgabe vom 26.05.2023 Seite 14

Suchbegriffe 26.05.2023    14


?Raubkunst?: Gericht prüft Makel-Klage Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob ein Eintrag in einer Datenbank für potenzielles ?NS-Raubgut? und eine Interpol-Fahndung Makel an einem Kunstwerk sind. ?Wir sehen hier durchaus, dass der Kläger in einer misslichen Lage ist?, sagte die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats, Bettina Brückner, am Donnerstag. Die ?Kalabrische Küste? des Malers An­dreas Achenbach (1815-1910), um die es in dem Fall geht, dürfte so schwer verkäuflich sein, räumte Brückner ein. Ein Kunstsammler klagt sich durch die Instanzen, weil er sich in seinem Eigentum beeinträchtigt sieht. Der Senat will sein Urteil am 21. Juli in Karlsruhe sprechen.1935 hatte die Reichskammer der bildenden Künste gegen den jüdischen Kunsthändler Max Stern ein Berufsverbot verhängt, vollzog es aber nicht. 1937 verkaufte er das Küstengemälde an eine Privatperson in Essen, gab die Düsseldorfer Galerie auf und wanderte nach Kanada aus.Der Kläger erwarb das Bild 1999 im Rahmen einer Auktion in London. Dass er nach deutschem Recht der rechtmäßige Eigentümer sei, erklärte auch der Vertreter der Gegenseite vor dem BGH. Dies sind Treuhänder eines kanadischen Trusts, der Sterns Nachlass verwaltet.Der Kläger möchte, dass sein Eigentum nicht weiter bemäkelt ...