Ausgabe vom 30.09.2023 Seite 18

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Flieger in die Herbstferien Verbraucherzentrale NRW: Diese Rechte haben Reisende bei Problemen am Flughafen RHEINE. Die bevorstehenden Herbstferien sind eine beliebte Zeit für Flugreisen, da viele noch einmal ins Warme wollen. ?Flugreisende sollten ihre Rechte kennen?, sagt Iwona Husemann, Juristin und Expertin für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale NRW. ?Das kann zwar nicht Verspätungen oder Flugstreichungen vorbeugen, jedoch ist man für den Fall der Fälle gewappnet und kann seine Ansprüche dann gezielt geltend machen.? Falls Passagiere die Zeit am Flughafen überbrücken müssen, weil sich ihr Abflug verspätet, muss die Airline je nach Verspätung und Flugentfernung unter anderem sogenannte ?Betreuungsleistungen? anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Mahlzeiten und Getränke in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, gegebenenfalls aber auch die Unterbringung in einem Hotel, wenn diese aufgrund eines Abflugs am nächsten Tag notwendig wird. Auch für die Fahrt zum Hotel und zurück muss die Airline dann sorgen. Voraussetzung für Betreuungsleistungen ist bei Kurzstrecken (bis 1500 Kilometer) eine Abflugverspätung von zwei Stunden, bei Mittelstrecken (1500 bis 3500 Kilometer) eine Verspätung von drei Stunden und bei Langstecken (ab 3500 Kilometer) eine ...