Ausgabe vom 30.09.2023 Seite 34
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BGH beendet langen Streit Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst Die Entscheidung ist für rund 1,7 Millionen Versicherte relevant. Diese waren bei der Systemumstellung noch nicht 55 Jahre alt. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) stufte sie damals als ?rentenfern? ein und behandelte sie damit schlechter als ältere.Zum dritten Mal befassten sich nun die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe mit Übergangsregelungen und Startgutschriften, mit denen die Rentenanwartschaften 2002 in das neue System übertragen wurden.Sie kamen zu dem Schluss, dass diese nicht ? wie zwei vorherige Fassungen ? gegen den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz verstoßen und wiesen die Revision einer Klägerin zurück (Az. IV ZR 120/22).Der BGH hatte die ursprünglichen Regelungen und eine Nachbesserung gekippt. Die Tarifvertragsparteien einigten sich 2017 auf eine erneute Nachbesserung. Doch auch dagegen gibt es zahlreiche Klagen. dpa Eine sichere Sache Passt die Karriere im öffentlichen Dienst zu mir? Und was bietet mehr Sicherheit, als für den Staat zu arbeiten? Der öffentliche Dienst hat zwar vielleicht ein etwas angestaubtes Image. Doch in puncto Arbeitsplatzsicherheit liegen Beamte ganz weit vorne. Ein perfektes Job-Match für eine krisengebeutelte ...