Ausgabe vom 22.12.2023 Seite 23

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Haftstrafe für Bauunternehmer Urteil wegen Beihilfe zur Veruntreuung von 1,8 Millionen Euro / Verteidigung kündigt Revision an -boo- NEUENKIRCHEN/MÜNSTER. Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten wurde am Donnerstag ein 58-jähriger Bauunternehmer aus Neuenkirchen verurteilt, der sich seit Mai 2021 vor dem Landgericht Münster verantworten musste. Nach Überzeugung des Gerichts hat er sich der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in vier Fällen schuldig gemacht. Den Schaden beziffert das Gericht auf 1,8 Millionen Euro. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Verteidigung hatte am Mittwoch auf Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.Das Gericht stützt sein Urteil hauptsächlich auf die Aussage eines 45-Jährigen aus Lotte, der viele Jahre für den Angeklagten als Subunternehmer tätig war (unser Medienhaus berichtete). Der 45-Jährige, sein Bruder und ihr Cousin aus Bramsche saßen mit auf der Anklagebank, als der Prozess eröffnet wurde. Im Dezember 2021 wurden sie wegen bandenmäßigen Betrugs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie hatten gestanden, mehrere Baufirmen betrieben und durch kriminelle Machenschaften gemeinschaftlich Sozialkassen und ...