Ausgabe vom 02.08.2024 Seite 3
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Blutige Auseinandersetzung an Volksbank Ermittlungen gegen FN-Führung Heißluftballon landet auf dem Schlossplatz ?Es ist Ihre Verantwortung? Verwaltungsgericht: Rentner muss voraussichtlich für Heckenschnitt zahlen Zweige seiner Hecke ragten offenbar bis auf einen öffentlichen Radweg ? zur Heckenschere greifen wollte ein Rentner im Kreis Coesfeld aber nicht. Nun landete der Fall vor Gericht, denn der Landesbetrieb Straßen.NRW hat die Sache in die Hand genommen. Doch im Streit um die hohe Kosten für das Beschneiden von Ästen und Sträuchern hat das Verwaltungsgericht Münster noch kein Urteil verkündet.Richter Markus Schwegmann aber gab dem klagenden Rentner in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag klare Hinweise mit auf den Weg. Als Grundstücksbesitzer sei er in der Pflicht. ?Es ist Ihr Grundstück und Ihre Verantwortung?, sagte der Richter. Der 80-Jährige will eine vom Landesbetrieb Straßen.NRW an ihn verschickte Rechnung nicht bezahlen.Das Land hatte den Kläger im August 2022 gebeten, von seinem Grundstück an einer Landstraße im Kreis Coesfeld in den Radweg ragende Sträucher zu beschneiden. Als er der Aufforderung nicht nachkam, schickte der Landesbetrieb dem Grundstücksbesitzer einen Kostenvoranschlag über 2762,66 Euro und beauftragte ein Unternehmen mit ...