Ausgabe vom 02.08.2024 Seite 21
Suchbegriffe 02.08.2024 21
Die Teilrente kann sich lohnen Beratung der Versicherer kann mögliche Vor- und Nachteile erläutern Grundsätzlich für alle, die ein Recht auf Altersrente haben. Voraussetzung ist die Vollendung des 63. Lebensjahres. Das ist typischerweise auch der Zeitpunkt, an dem Interessierte eine vorgezogene Altersrente beantragen. Schwerbehinderte ab dem Jahrgang 1964 können die Teilrente schon mit vollendetem 62. Lebensjahr bekommen, wie Rentenberater und Fachbuchautor Thomas Gasch sagt.Sinnvoll sei die Teilrente vor allem für Menschen, die noch im Beruf bleiben wollen oder ab dem Regelalter Angehörige pflegen.Wenn Sie vorzeitig Rente beziehen wollen, müssen Sie sich den Betrag, der Ihnen Monat für Monat zusteht, nicht komplett auszahlen lassen. Sie können sich auch nur einen Teil davon auszahlen lassen ? daher kommt der Name Teilrente. Der Auszahlbetrag muss dabei zwischen zehn und 99,99 Prozent der vollen Rentenhöhe betragen.Innerhalb der so definierten Grenzen haben Teilrentner die freie Wahl, wie viel Ihnen die Rentenkasse monatlich überweisen soll. Angenommen, Ihnen stehen 1000 Euro Vollrente zu, dann können Sie sich für eine 50-prozentige Auszahlung entscheiden. Das wären 500 Euro.Der Anteil, auf den Sie vorerst verzichten, geht damit nicht verloren. Er wird Ihnen dann ...