Ausgabe vom 06.12.2024 Seite 6
Suchbegriffe 06.12.2024 6
Glänzende Geschäfte am Sonntag? Bundesgerichtshof: Gartencenter dürfen auch Dekoartikel und Christbaumschmuck verkaufen karlsruhe. In der Vorweihnachtszeit tummeln sich in den EinkaufsstraÃen die Leute â auÃer sonntags. Nur wenige Läden dürfen dann trotz Sonntagsruhe in NRW geöffnet haben â aber was dürfen sie verkaufen? Gartenmärkte in Nordrhein-Westfalen dürfen sonntags neben Blumen und Pflanzen auch Dekoartikel und Christbaumschmuck verkaufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil festgehalten. Der Verkauf stelle keinen Wettbewerbsverstoà dar, weil diese Produkte zum Randsortiment der Märkte gehörten, entschied der Karlsruher Senat. Daher sei ihr Verkauf nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW auch an Sonn- und Feiertagen zulässig. Am höchsten deutschen Zivilgericht ging es um eine Gartenmarkt-Kette aus NRW, die vor zwei Jahren in der Vorweihnachtszeit an einem Sonntag neben ihrem Kernsortiment auch künstliche Tannenzweige, Zimtstangen, Glaskugeln und anderen Christbaumschmuck verkaufte. Die Wettbewerbszentrale hielt das für unlauter und klagte auf Unterlassung. Schon in den Vorinstanzen hatte sie damit allerdings keinen Erfolg. Das Landgericht Bochum wies die Klage ab, die dagegen eingelegte Berufung ...