Ausgabe vom 24.01.2025 Seite 3
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Gericht verurteilt Zeugin Falschaussage Warendorf.. Am 7. Februar 2024 hat eine 24-jährige Warendorferin als Zeugin vor Gericht ausgesagt. Sie sollte Klarheit in das Verfahren bringen, in dem sich ihr damaliger Lebensgefährte unter anderem wegen des Vorwurfs der versuchten Vergewaltigung verantworten musste. Jetzt saà sie selbst auf der Anklagebank. Denn sie soll damals falsch ausgesagt haben. In dem damaligen Prozess wurde dem Freund der jetzt Angeklagten vorgeworfen, bei einer Party eine Bekannte massiv gewürgt zu haben. Im Anschluss soll er versucht haben, das Opfer im Keller zu vergewaltigen. Der Angeklagte bestritt diese Vorwürfe. Zu dem Fall wurde auch die 24-Jährige als Zeugin befragt. Sie erklärte, ihr Freund sei nicht im Keller gewesen. AuÃerdem habe das mutmaÃliche Opfer schon vor der Feier Würgemale am Hals gehabt. Dieser Aussage schenkte das Gericht im vergangenen Februar keinen Glauben. Ihr Freund bekam die Höchststrafe, die ein Amtsgericht verhängen kann: vier Jahre Haft. âIhre Aussage war eine Behauptung, um ihren Freund vor der Strafe zu schützenâ, warf die Staatsanwältin der Angeklagten vor. âIn dem Prozess damals hatte man meiner Mandantin die Bilder der Gewalteinwirkungen am Hals nicht gezeigt. Sie ...