Ausgabe vom 05.02.2025 Seite 16
Suchbegriffe 05.02.2025 16
Widerspruch gegen Bescheid: So hält man die Frist ein Pflegegrad oder Hilfsmittel: Verbraucherzentrale informiert über Ãnderung RHEINE. Wenn der Bescheid der Kranken- oder Pflegekasse nicht den Erwartungen entspricht, etwa der Pflegegrad oder das beantragte Hilfsmittel nicht genehmigt wurde, kann man sich mit einem Widerspruch dagegen wehren. Doch dafür sind verschiedene Schritte einzuhalten. Vor allem aber muss der Kasse der Widerspruch innerhalb einer bestimmten Frist mitgeteilt werden. Entscheidend ist dafür, wann die Frist beginnt. âDie Bescheide werden in der Regel mit der Post versendet. Da die Post mittlerweile länger Zeit hat für die Briefzustellung, hat der Gesetzgeber seit dem 1. Januar zugunsten der Versicherten die Frist um einen Tag verlängertâ, erklärt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Wann beginnt die Frist für einen Widerspruch? Wer berechnen will, bis wann ein Widerspruch bei der Kranken- oder Pflegekasse vorliegen muss, muss wissen, wann die Frist beginnt. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist der Tag entscheidend, an dem der Bescheid bei den Versicherten eintrifft und zumindest theoretisch gelesen werden kann. Da dieser Tag der Kasse nicht konkret bekannt ist, geht man von den ...