Ausgabe vom 04.04.2025 Seite 17

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Ein Montagefehler mit fatalen Folgen Berufung verweigert: Schuldfrage für den schwerwiegenden Unfall auf der B70 bleibt nach Verhandlung offen Linus Becker MÜNSTER/RHEINE. Die Schuldfrage bleibt ungeklärt, die Tragik bleibt bestehen: Die Gerichtsverhandlung um die Schuld an einem tragischen Motorradunfall im Januar 2024 auf der B70 in Rheine, bei dem das Opfer einen Schädelbasisbruch, ein Schädel-Hirn-Trauma und einen Bruch der Halswirbel erlitten hat, ging am Donnerstag vor dem Landgericht Münster in die nächste – und letzte – Runde. Ergebnis: Die Berufung des Unfallopfers wurde verweigert. Kurios: Die Seite des Opfers erhielt zum ersten Gerichtstermin beim Amtsgericht Rheine gar keine Einladung und erfuhr erst durch die Berichterstattung unseres Medienhauses, dass der wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagte Zweiradmonteur einer Werkstatt freigesprochen wurde. Ein Sachverständiger stellte vorher in einem Unfall-Gutachten fest, dass eine fehlerhafte Montage des Beiwagens am Motorrad die Ursache für das erschreckende Unglück war. Im letzten Moment legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, doch diese wurde im Urteil am Donnerstagvormittag zurückgewiesen. Der Freispruch bleibt also bestehen. Auf allen Seiten herrschten nach ...