Ausgabe vom 11.04.2025 Seite 21

Suchbegriffe 11.04.2025    21


Eltern bleiben unterhaltspflichtig Regelstudienzeit vorbei? Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern für die Erstausbildung Unterhalt zu bezahlen – sofern sie können. Das gilt auch dann, wenn Kinder die durchschnittliche Studiendauer oder die Regelstudienzeit überschreiten. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremens (Az. 5 UF 23/24) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hin. In dem konkreten Fall hatte ein junger Mann sein Studium im Herbst 2024 nach 16 Semestern beendet. Dessen Vater hatte aber schon zwei Jahre zuvor den Ausbildungsunterhalt von zuletzt 320 Euro pro Monat eingestellt. Als Begründung führte der Vater an, dass die geplante Finanzierungsdauer von zwölf Semestern erreicht sei, sein Sohn einfach nicht ausreichend zielstrebig studiert habe. Als der Sohn kein Geld mehr vom Vater bekam, klagte er – und das erfolgreich. Das Gericht entschied, dass der Vater bis zum Ende des Studiums Unterhalt zahlen muss. Denn die Unterhaltspflicht bestehe grundsätzlich bis zum Regelabschluss des Studiums und könne nicht einfach vorher entfallen. Auch eine feste Altersgrenze, ab der der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt entfällt, sei dem Gesetz nicht zu entnehmen. Entscheidend für die ...