Ausgabe vom 23.08.2025 Seite 18

Suchbegriffe 23.08.2025    18


Vorsicht vor der Steuerfalle Mit warmen Händen geben: Immobilienübertragung kann komplexer sein als zunächst angenommen -dpa- RHEINE. Die Übertragung einer Immobilie – zum Beispiel auf den Nachwuchs - kann steuerlich deutlich komplexer sein, als es zunächst aussieht. Die Rede ist längst nicht nur von einer möglichen Schenkungsteuer. Wenn sich im privaten Vermögen auch Immobilien befinden, stellt sich früher oder später die Frage nach deren Übertragung – etwa auf die nachfolgende Generation. Oftmals wird die Immobilie dann beim Notar auf Sohn oder Tochter überschrieben. Aus steuerlicher Sicht kann das mitunter problematisch werden – zum Beispiel, wenn Sohn oder Tochter damit auch ein noch bestehendes Darlehen übernehmen und abbezahlen oder einen Ausgleich an mögliche Geschwister zahlen müssen. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin. In so einem Fall kann nämlich ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen, das steuerpflichtig wäre – und zwar selbst dann, wenn die verbleibende Darlehenssumme oder die Ausgleichszahlung an andere Angehörige viel geringer ist als der Wert der übertragenen Immobilie. „Der Irrglaube, dass wenn ich eine Immobilie im Wert von zum Beispiel ...