Ausgabe vom 05.11.2021 Seite 10

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Vereine müssen weiter für ihre Fans haften Fußball: Bundesgerichtshof urteilt pro DFB und gegen Carl-Zeiss Jena Der Deutsche Fußball-Bund darf gegen Vereine auch künftig teils hohe Geldbußen verhängen, wenn deren Anhänger oder Zuschauer Spiele stören. Rechtlich seien die Strafen als reine Präventivmaßnahmen zu bewerten und damit zulässig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Der unterlegene Kläger FC Carl Zeiss Jena reagierte mit Kritik, der DFB sieht sich durch das Urteil ?uneingeschränkt in seiner Auffassung bestätigt?. Es geht alle Clubs an, die immer wieder Geldstrafen vom DFB-Sportgericht erhalten.Nach Auffassung des BGH verletzt die Praxis des DFB nicht das Schuldprinzip, einen elementaren Grundsatz der Rechtsordnung. Die ?Strafen? dienten nicht dazu, Fehlverhalten der Vereine zu ahnden.?Wir müssen uns jetzt das Urteil ansehen und entscheiden, ob es wert ist, da noch mal das Bundesverfassungsgericht anzufragen?, sagte Chris Förster, Geschäftsführer des Regionalligisten Jena. ?Unsere Argumentation war ja, dass wir für etwas bestraft werden, wofür wir nichts können. Und jetzt hat der BGH erklärt, dass es keine Strafe ist, sondern präven­tiven Charakter hat.?Der Club aus Jena, der damals noch in der dritten Liga spielte, ...