Ausgabe vom 18.03.2023 Seite 5

Suchbegriffe 18.03.2023    5


Das Ampelleuchten LeitartikelReform des Wahlrechts im Bundestag Die gute Nachricht zuerst. Nach zahlreichen Anläufen, erfolglosen Vermittlungen, Spiel auf Zeit und taktischem Geplänkel aus vorhergehenden Legislaturperioden hat der Bundestag nun ein neues Wahlrecht beschlossen. Die schlechte Nachricht: Auch dieses Wahlrecht ist aller Voraussicht nach nur ein Zwischenschritt. Klagen von CSU und Linken vor dem Bundesverfassungsgericht gelten als sicher. So rauscht diese Reform mit Anlauf vor das höchste deutsche Gericht.Ist dieses Wahlrecht nun ein großer Wurf? Leider nur bedingt. Der Bundestag hat es immerhin geschafft, sich selbst zu begrenzen und die mit jeder Wahl größer werdende Zahl an Mandaten auf künftig 630 zu begrenzen. Ohne diese Reform wäre der Bundestag bei der nächsten Zahl durch die ausufernde Praxis der Ausgleichs- und Überhangmandate von aktuell 736 auf über 800 gewachsen ? mit nach oben offener Tendenz. Der Bundestag ist schon jetzt eines der größten Parlamente der Welt. Mehr Bläh-Parlament geht kaum.Doch diese Reform gibt der Demokratie auch ein großes Fragezeichen mit auf einen holprigen Weg. Wähler wachen mitunter am Morgen nach ihrer Stimmabgabe auf und müssen verwundert zur Kenntnis nehmen, dass ihr Direktkandidat dem nächsten Bundestag ...