Ausgabe vom 06.02.2024 Seite 16

Suchbegriffe 06.02.2024    16


Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige Weniger Hürden für ehrenamtliche Unterstützung RHEINE. Seit Jahresbeginn ist es für pflegebedürftige Menschen in NRW einfacher, Nachbarschaftshilfe über die Pflegekasse abzurechnen. Denn die Voraussetzungen dafür, wer diese Hilfe gegen Geld erbringen darf, sind vereinfacht worden. Ein Kursus ist nicht mehr verpflichtend, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale.Seit dem 1. Januar 2024 gelten weniger strenge Voraussetzungen für die sogenannte Nachbarschaftshilfe. Zur Nachbarschaftshilfe zählt zum Beispiel, pflegebedürftige Menschen regelmäßig beim Einkaufen, Kochen, bei Arzt- und Behördengängen oder bei Ausflügen zu unterstützten. Dafür kann der Entlastungsbetrag als Aufwandsentschädigung gezahlt werden.Neu ist, dass Helfende gegenüber der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person die Teilnahme an einem Nachbarschaftshelferkursus oder an einem Pflegekurs nicht mehr zwingend nachweisen müssen. Es reicht, das Informationsangebot oder die Broschüre ?Nachbarschaftshilfe ? Tipps und Informationen für Helfende? zu kennen. Sie ist auf der Seite TIPP des Tages Seniorenkino ?Ein Fest fürs Leben?um 15 Uhr im Cinetech-Kino, Surenburgstraße 76 RHEINE aktuellP Studieren an der Fern-Uni RHEINE. In einer Zeit, ...