Ausgabe vom 17.01.2025 Seite 15

Suchbegriffe 17.01.2025    15


Das A bis Z des Winterdienstes Rheiner Straßenverzeichnis regelt, wer wann und wo streuen und räumen muss RHEINE. Rheine hat mehr als 1200 Straßen im gesamten Gemeindegebiet. Von der Adalbertstraße bis zur Straße „Zur Vogelstange“. Und wer zum Beispiel auf der Aloysiusstraße wohnt, der muss genau wissen, auf welchem Abschnitt er wohnt – es gibt drei. Denn je nachdem, wo sich die eigene Wohnung oder das Haus befindet, gelten unterschiedliche Regelungen für den Winterdienst. Alle Straßen und Regelungen listet das Straßenverzeichnis der Technischen Betriebe. „GW Anlieger“ steht da oder „FW TBR“. In diesem Fall müssen die Anlieger den Gehweg von Schnee und Eis befreien, die TBR die Fahrbahn. Es gibt aber auch Straßen, in denen die Anlieger komplett für den Winterdienst zuständig sind. „Diese Liste wird jedes Jahr neu aufgelegt und dann wissen die Bürgerinnen und Bürger Bescheid“, sagt Martin Forstmann, stellvertretender Betriebsleiter der Technischen Betriebe. In der Satzung ist auch die Priorität aufgelistet, nach der die Fahrbahn von den TBR geräumt wird. Zu Priorität 1 gehören alle Hauptverkehrs- und Hauptsammelstraßen inklusive Geh- und Radwege nach Verkehrsentwicklungsplan ...