Ausgabe vom 11.02.2025 Seite 14
Suchbegriffe 11.02.2025 14
Nachweis von Arbeitsaufträgen erforderlich Leistet ein Handwerksunternehmen mehr als ursprünglich vorgesehen, hat es unter Umständen keinen Anspruch auf vollständige Zahlung. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts München (Az. 275 C 13938/23). In dem konkreten Fall hatte ein Schaustellerunternehmen einen Handwerksbetrieb mit dem Heizungs- und Sanitärausbau eines Schaustellerfahrzeugs beauftragt. Die ursprüngliche Rechnung belief sich auf rund 3700 Euro, die die Schausteller auch bezahlten. Nach Abschluss der Arbeiten stellte der Handwerksbetrieb aber eine zweite Rechnung über rund 2800 Euro für weitere, nicht im Auftrag festgeschriebene Arbeiten aus. Diese Kosten wollten die Schausteller nicht bezahlen. Der Handwerksbetrieb klagte â ohne Erfolg. Ohne eindeutigen Nachweis über eine vertragliche Zusatzvereinbarung habe der Handwerksbetrieb keinen Anspruch auf weitere Vergütung. Einen solchen Nachweis konnte das Handwerksunternehmen tatsächlich nicht erbringen. Es gab weder eine schriftliche noch eine mündliche Vereinbarung, die durch Zeugenaussagen ausreichend belegt werden konnte.dpaKommt im Stand Unfallflucht infrage? Wer im StraÃenverkehr einen Schaden verursacht wird vom Gesetz bestraft. Unfallflucht lautet das Stichwort im ...