Ausgabe vom 15.11.2025 Seite 18

Suchbegriffe 15.11.2025    18


2026 bringt spürbare Änderungen Weiterer Anstieg des Mindestlohnes und digitale Zeiterfassungen beschäftigen Arbeitgeber RHEINE. 2026 bringt für Arbeitgeber spürbare Veränderungen. Zwei Themen stehen im Mittelpunkt: der deutliche Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns und die Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung. Beide greifen tief in die betriebliche Organisation ein. Wer rechtzeitig handelt, kann Mehraufwand und Risiken vermeiden. Mindestlohn: Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde – die größte Erhöhung seit seiner Einführung. Zum 1. Januar 2027 folgt ein weiterer Anstieg auf 14,60 Euro. Grundlage ist der Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025, den die Bundesregierung per Rechtsverordnung umsetzt. Für rund sechs Millionen Beschäftigte bedeutet das mehr Einkommen, für viele Arbeitgeber jedoch deutlich höhere Lohnkosten. Besonders betroffen sind Branchen mit hohem Anteil an geringfügig oder niedrig entlohnten Tätigkeiten. Die Minijob-Grenze steigt automatisch auf 603 Euro im Monat. Arbeitszeiten sollten daher rechtzeitig überprüft werden, um unbeabsichtigte Überschreitungen zu vermeiden, die Sozialversicherungspflicht auslösen ...