Ausgabe vom 06.12.2025 Seite 18

Suchbegriffe 06.12.2025    18


Wer muss den Winterdienst machen? Schneeräum- und Streupflicht in Rheine: Was Vermieter und Mieter jetzt wissen müssen RHEINE. Morgen kommt der Nikolaus nach Rheine. Dann dauert es auch nicht mehr lange, bis die Temperaturen sinken und die ersten Schneeflocken fallen. Jedes Jahr stellt sich die gleiche Frage: Wer ist eigentlich für das Räumen und Streuen der Gehwege verantwortlich? Die Antwort ist klar geregelt – und betrifft vor allem Eigentümer und Vermieter. Grundlage ist die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Rheine. Sie legt fest, welche Flächen von der Stadt beziehungsweise den Technischen Betrieben Rheine gereinigt werden und welche den Anliegern zugeordnet sind. Für die allermeisten Gehwege vor Wohnhäusern gilt: Die Räum- und Streupflicht liegt beim Grundstückseigentümer und damit bei Vermietern oder Wohnungseigentümergemeinschaften. Nur bestimmte Straßenabschnitte, die im Straßenverzeichnis der Stadt aufgeführt sind, werden im Winter von der Stadt selbst betreut. Vermieter können diese Pflicht grundsätzlich auf ihre Mieter übertragen – aber nur, wenn dies eindeutig und wirksam vertraglich vereinbart wurde. Dabei genügt ein bloßer Hinweis im Treppenhaus nicht. Fehlt eine klare ...