Ausgabe vom 07.03.2026 Seite 18
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Wo bleiben die Kinder? Serie Recht Residenz-, Wechsel- oder Nestmodell: Ein Wegweiser durch das Familienrecht bei Elterntrennung RHEINE. Bei einer Trennung von Ehepaaren stellt sich häufig die Frage nach der zukünftigen Betreuung gemeinsamer Kinder. Die Eltern sollen die Betreuung der Kinder möglichst im gegenseitigen Einvernehmen und frei regeln. Oberste Priorität hat jedoch immer das Kindeswohl. Zwischen den Eltern ist zunächst zu klären, wo das Kind seinen vorrangigen Aufenthalt, also seinen Lebensmittelpunkt, haben soll. Dafür gibt es verschiedene Modelle. Beim Residenzmodell hat das Kind den Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil. Das Kind lebt also entweder bei der Mutter oder dem Vater und wird von diesem Elternteil überwiegend versorgt und betreut. Dieser Elternteil entscheidet auch über alltägliche Angelegenheiten. Wesentliche Entscheidungen, wie Schulwechsel, müssen weiterhin von beiden Elternteilen gemeinsam getroffen werden. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat ein Umgangsrecht. Beim Residenzmodell erfüllt der betreuende Elternteil seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind mit der Pflege und Erziehung, dem sogenannten Naturalunterhalt. Der andere Elternteil ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Zunehmend ...
