Ausgabe vom 07.03.2026 Seite 33

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Toilettengang im Restaurant berlin „Keine öffentliche Toilette – Toilettengebühr 50 Cent, Gäste frei!“ Einen solchen Hinweis hat wohl jeder schon mal in einer Gaststätte oder Kneipe gelesen. Und diese Regelung ist laut Claudia Both von der Verbraucherzentrale Berlin in dieser Form auch vom Gesetz gedeckt. Denn Gastronomen sind laut Gaststättenverordnung lediglich verpflichtet, ihren Gästen die Toilettennutzung kostenfrei zu ermöglichen. „Nicht-Gästen darf die Nutzung hingegen aufgrund des Hausrechts untersagt oder gegen eine kleine Gebühr gestattet werden“, so die Verbraucherschützerin. Wer auch unter seinen Gästen für die Notdurft abkassieren möchte, verstößt gegen die Gaststättenverordnung. Das musste nun auch ein Veranstaltungsunternehmen erfahren, gegen das die Verbraucherzentrale Berlin erfolgreich auf Unterlassung geklagt hatte. Es hatte bei seinen Gästen je Toilettengang einen Euro abkassiert − oder alternativ eine Flatrate für fünf Euro angeboten. Das Kammergericht Berlin (Az. 5 UKl 15/25) untersagte es dem Unternehmen nun, aus der Not seiner Gäste Profit zu schlagen.So bekommen Sie Saharastaub vom Auto berlin Mancherorts ist es richtig schön dieser Tage. Aber auch Sahara-Staub ...