Ausgabe vom 21.03.2026 Seite 18
Suchbegriffe 21.03.2026 18
Ein Testament sorgt für Klarheit Serie Recht Alleinerziehende und Vermögensschutz zugunsten minderjähriger Kinder RHEINE. Vater V. hat einen minderjährigen Sohn S. und eine minderjährige Tochter T.. Die von ihm geschiedene Kindesmutter K. ist mit ihm gemeinsam sorgeberechtigt. Ford eine Freundin F., keine neue Ehefrau. Im Vermögen des V. befinden sich Immobilien. Stirbt V., ohne dass er ein Testament oder mit seiner Lebensgefährtin F. einen Erbvertrag gemacht hat, so werden seine Kinder S. und T. gemeinsam. Die unverheiratete Freundin F. erbt nichts. Die geschiedene Ehefrau K. erbt ebenfalls nicht. Allerdings vertritt die von V. geschiedene Kindesmutter K. aufgrund des auch ihnen zustehenden Sorgerechts gemeinsamen minderjährigen Kinder S. und T. rechtlich. Dieses folgt aus den §§ 1626 ff., 1629 BGB. Dies bezieht sich auch auf die Verwaltung des geerbten Vermögens. Sie könnte also bei Entscheidung zu Behandlung des Nachlassvermögens zumindest mitbestimmen. Dies gilt besonders im Hinblick auf vorhandene Immobilien, zum Beispiel bei Verkäufen, der Belastung der Grundstücke mit Grundpfandrechte oder bei Investitionen. Zwar kommt ihr als Sorgeberechtigte eine treuhänderische Stellung zu; sie darf also die Erbschaft nicht selbst ...
