Ausgabe vom 13.01.1968 Seite 2

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Berlin dpa . Die DDR Volkskammer hat gestern die Straf rechtsref orm in Zweiter Lesung einstimmig gebilligt. Die Volkskammer verabschiedete ein neues Strafgesetzbuch und ein dazu gehöriges Einführungsgesetz, eine Strafprozeßordnung, ein Gesetz gegen Ordnungswidrigkeiten und ein Strafvollzugsgesetz. Das Gesetzeswerk soll nach einer Ankündigung der Vorsitzenden der Ostberliner Strafrechtskommission, Hilde Benjamin, durch Verordnungen und Richtlinien ergänzt werden. Die neuen Gesetze treten am 1. Juli dieses Jahres in Kraft und beseitigen die formell noch bestehende Einheit des deutschen Strafrechts. Bundesj ustizminister Heinemann stellte gestern in Bonn fest, daß es zwischen den neuen Gesetzen in der DDR und der beabsichtigen Reform des Strafrechts in der Bundesrepublik Unterschiede, aber auch übereinstimmende Tendenzen gebe. Als Beispiel für die Unterschiede nannte Heine mann das politische Strafrecht, also Hochverrat, Landesverrat und Staatsgefährdung. In der DDR seien die Tatbestände für diese Delikte erheblich erweitert worden, während in der Bundesrepublik eine Einschränkung der Straftatbestände auf diesem Gebiet angestrebt werde. Im anderen Teil Deutschlands werde im Gegensatz zur Bundesrepublik auch zwischen Vergehen gegenüber sozialistischem Eigentum und ...